Kontrollieren Neben diesen speziellen Richtlinien, die in Tabellen und Fachbüchern nachzulesen sind, gibt es aber auch allgemeine Regeln, die eine fertigungsgerechte Konstruktion, d.h. Produktivität und Qualität bei der Herstellung des Produktes unterstützen. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele dieser Richtlinien:
- Vereinfachung der Konstruktion und Reduzierung der Teilezahl. Je komplexer ein Produkt für die Funktionserfüllung entwickelt wird, desto größer sind die damit verbundenen Produktherstellungs- und Gebrauchskosten, wie Teilebearbeitung und Teilemontage, Teilehandhabung, Teilelagerung, Teileservice, Teileverschleiß etc.. Moderne Produktentwicklungsmethoden bieten daher die Möglichkeit, über Funktionsanalysen die Teileanzahl für eine Funktionserfüllung so gering wie möglich zu halten.
- Standardisierung von Teilen und Materialien zur Minimierung von Varianten, vereinfachter Lagerhaltung, Unterstützung höherer Fertigungsautomatisierung und Reduzierung der Zulieferer.
- Teileauslegung unter Berücksichtigung der Fertigungsmöglichkeiten, d.h. umspannen von Werkstücken vermeiden, Vorrichtungen berücksichtigen (Haltemöglichkeit, Werkzeugzugang, Be- und Entladen, Spanabfuhr, Schnittkräfte), Referenzpunkte beachten und beibehalten, Standard-Werkzeuge nutzen, etc.
- Prozeßfähigkeit der Produktionsanlagen berücksichtigen. Der Konstrukteur muß die Prozeßfähigkeit der einzelnen Produktionsanlagen kennen und die Teileauslegung entsprechend anpassen.
- Durch konstruktive Maßnahmen eine Fehlersicherheit (Poka-Yoke) für die Herstellung und Nutzung des Produktes einbauen. Varianten so konstruieren, daß sie nicht in falscher Kombination eingebaut werden können. Asymmetrische Löcher oder Ausbrüche zur Absicherung der Einbaulage nutzen, Einstellvorgänge vermeiden oder vereinfachen, etc.. Eine fehlersichere Auslegung von Bauteilen und Baugruppen ist insbesondere dann von Bedeutung wenn sie eine potentielle Gefahrenquelle darstellen. In diesem Fall muß sogar einem eventuellen Mißbrauch vorgebeugt werden.
Bauteile müssen so konstruiert sein, daß der Handhabungsaufwand in der Produktion erleichtert und minimiert wird z.B. Erhöhung der Wertschöpfunganteile bei der Montage durch Vermeidung unnötiger Handhabung. Nachfolgend finden Sie weitere Beispiele:
- Die Handhabung von Bauteilen muß so durchgeführt werden können, daß unnötige, nicht wertschöpende Tätigkeiten, bei der Montage vermieden werden. Hierzu gehören z.B. das Entwirren von Bauteilen, Verbiegen von Bauteilen, verdeckte Montagevorgänge oder zusätzliche Justierarbeitsgänge, Transport schwerer oder schlüpfriger Bauteile, scharfkantige Ecken und Kanten, etc.
- Minimierung der Anzahl an Teilen, die filigran oder flexibel sind und bei der Handhabung oder beim Einbau ihre urspüngliche Form verlieren können.
- Minimierung der Montageachsen und komplexer Orientierung
- Effektive und schnelle Zusammenführung und Fixierung von Bauteilen unter Berüchsichtigung recyclinggerechter Bauweise
- Modulare Bauweise, Nutzung von Baukastenprinzipien und gemeinsamen Plattformen in Erwägung ziehen
- Automatisierungsgerechte Konstruktion anstreben
Die oben beschriebenen Beispiele zeigen schon sehr deutlich, daß die traditionelle, sequentielle Arbeitsweise der Produktentwicklung, insbesondere das über die Mauer werfen von Konstruktions- und Fertigungsunterlagen, die Anforderungen an ein weltbestes Innovationsmanagement nicht erfüllen können. Nur gemeinsame Arbeit im Team kann alle Aspekte der fertigungsgerechten Konstruktion erfüllen. Durch ein standardisiertes Design Review muß dabei sichergestellt sein, daß die einzelnen Aspekte abgefragt werden und ihre Wirksamkeit sichergestellt ist.